Zweckfeuer / Traditionsfeuer
Pfanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzen Grundstücken anfallen, können außerhalb von bebauten Ortsteilen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.
Die Verbrennung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der Stadt Herborn, Fachdienst Öffentliche Ordnung Tel 02772-708 442/252 persönlich/telefonisch angezeigt werden.
Verbrannt werden darf nur in folgenden Zeiten:
Montag - Freitag | 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Samstag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen.
- 35m von sonstigen Gebäuden
- 5m zur Grundstücksgrenze
- 100m von Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Fernstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
- 50m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
- 100m von Naturschutzgebieten von Wäldern, Mooren und Heiden
- 20m von Baumalleen, Baumgruppen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht Getreidefeldern.
Die Anzeige wird sowohl an die Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises, die Polizeistation Herborn als auch an die Feuerwehr Herborn weitergeleitet. Ohne das Vorliegen der Anzeige wird die Aufsichtsperson für eventuelle Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen.