Informationen zu nächtlichen Signalfahrten
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Blaulicht und Einsatzhorn ausrücken muss? Nachts wäre das Blaulicht alleine doch ausreichend, oder?
Gemäß § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung darf das Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um beispielsweise Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Um diese bedeutenden Ziele schnellstmöglich erreichen zu können, ordnet die Kombination aus Blaulicht und Einsatzhorn an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Um sich auf dieses „Wegerecht“ berufen zu können, müssen auch wir in der Nacht mit Blaulicht und Einsatzhorn ausrücken, um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können.